Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Lemm Werbeagentur GmbH als Betreiber dieser Website ist bemüht, die Internetseite im Einklang mit den geltenden Vorgaben zur Barrierefreiheit zu gestalten. Grundlage hierfür sind die folgenden rechtlichen Bestimmungen:
Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
(Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://www.lemm.de/
Veröffentlichungsdatum der Website
Die Website wurde 2019 im Rahmen eines Relaunchs veröffentlicht.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?
Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Lemm Werbeagentur GmbH
Thomas-Eßer-Straße 86
53879 Euskirchen
Tel.: +49 2251 7926-0
Fax: +49 2251 7926-26
E-Mail: info@lemm.de
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Theo Lemm
https://www.lemm.de/kontakt/kontakt
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Website ist derzeit teilweise barrierefrei. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen. Im Rahmen regelmäßiger Prüfungen und Weiterentwicklungen orientieren wir uns an den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie an den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Derzeit bekannte Einschränkungen:
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- Schaltflächen haben keinen für Screenreader zugänglichen Namen (Wenn eine Schaltfläche keinen barrierefreien Namen hat, wird sie von Screenreadern nur als „Schaltfläche“ angesagt. Dadurch ist sie für Nutzer, die auf Screenreader angewiesen sind, nicht verwertbar.)
- Bildelemente haben keine [alt]-Attribute (Für informative Elemente sollte ein kurzer, beschreibenden alternativer Text verwendet werden. Dieser fehlt teilweise bei Bildelementen.)
- Das Kontrastverhältnis von Hintergrund- und Vordergrundfarben ist nicht ausreichend.
- Überschriftenelemente sind nicht in einer fortlaufenden absteigenden Reihenfolge angeordnet
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.05.2025 erstellt.
Quelle: https://www.e-recht24.de