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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Geschäfts- und Vertragsbedingungen sollen im Interesse einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit unseren Kunden die gemeinsame Vertragsgrundlage beschreiben und ergänzend festlegen. Diese Klarstellungen sollen eine für beide Seiten verbindliche Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit schaffen, was gerade im kreativen, künstlerischen Bereich die Voraussetzung für optimierte Arbeitsergebnisse darstellt.

Vorbemerkung
Nachfolgende Geschäfts- und Vertragsbedingungen sollen im Interesse einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit unseren Kunden die gemeinsame Vertragsgrundlage beschreiben und ergänzend festlegen, da diese vorausgehenden Klarstellungen eine für beide Seiten verbindliche Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit schaffen, was gerade im kreativen, künstlerischen Bereich die Voraussetzung für optimierte Arbeitsergebnisse darstellt.

  1. Geltungsbereich
    1. Die Lemm Werbeagentur GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
    2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Lemm Werbeagentur GmbH und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
    3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich solcher dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst am nächsten kommen.
  2. Urheber- und Nutzungsrechte
    1. Da das Urheberrecht nicht übertragbar ist, bleibt das Urheberrecht eines Werkes bei dem, der es erschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt die Lemm Werbeagentur GmbH als Urheber oder Inhaber dieser Rechte dem Auftraggeber Verwertungs- oder Nutzungsrechte ein, die sowohl zeitlich als auch medienspezifisch eingeschränkt sein können. Ist nichts anderes vereinbart, gelten die Nutzungsrechte nur für die jeweilige vertragliche Maßnahme, längstens für die Dauer der vertraglichen Zusammenarbeit.
    2. Die Arbeiten (Entwürfe oder Werkleistungen) der Lemm Werbeagentur GmbH sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach dem Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
    3. Die Lemm Werbeagentur GmbH darf die von ihr entwickelten Werbemittel in kleiner Schrift oder in anderer Weise angemessen signieren und für die Eigenwerbung nutzen.
    4. Ohne Zustimmung der Lemm Werbeagentur GmbH dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberzeichnung weder im Original noch bei Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
    5. Die Werke der Lemm Werbeagentur GmbH dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Umfang verwendet werden.
    6. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars.
    7. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte, Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) ist honorarpflichtig und bedarf der Einwilligung der Lemm Werbeagentur GmbH.
    8. Über den Umfang der Nutzung steht der Lemm Werbeagentur GmbH ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrags noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachung bei der Lemm Werbeagentur GmbH.
  3. Honorar Zahlungsbedingungen/Eigentumsvorbehalt
    1. Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Stundensätzen bzw. den Preislisten der Lemm Werbeagentur GmbH und nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik Designer und dem Gesamtverband Deutscher Werbeagenturen (GWA).
    2. Wenn keine gesonderte Zahlungsbedingung vereinbart wurde, sind die Honorare bei Ablieferung der Arbeiten fällig. Sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teils fällig.
    3. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann die Lemm Werbeagentur GmbH Abschlagszahlungen verlangen.
    4. Ist Aufgabe der Lemm Werbeagentur GmbH das Versenden von Briefen, etc. (z.B. Mailings) für den Auftraggeber, sind 100% der Portokosten sofort, vor dem Versand fällig. Die Lemm Werbeagentur GmbH ist erst nach Zahlungseingang verpflichtet, den Versand in Auftrag zu geben.
    5. Die gelieferten Dienstleistungen, Arbeiten und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber das Eigentum der Lemm Werbeagentur GmbH. Es gilt ausdrücklich der erweiterte Eigentumsvorbehalt.
    6. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
    7. Für den Fall nicht rechtzeitiger Zahlung tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein. Ab Verzug sind Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
  4. Zusatzleistungen
    1. Die Änderungen von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderungen von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand berechnet. Ist kein Preis vereinbart, gilt ein Stundensatz von 105 € zuzüglich Mehrwertsteuer.
    2. Unvorhersehbarer Mehraufwand ist im Nachhinein zu honorieren.
  5. Versendungsgefahr
    1. Originale sind nach angemessener Frist unbeschadet an die Lemm Werbeagentur GmbH zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
    2. Zusendungen und Rücksendungen der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
  6. Korrektur und Produktionsüberwachung
    1. Vor Produktionsbeginn sind der Lemm Werbeagentur GmbH Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktion wird von der Lemm Werbeagentur GmbH nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung gegen zusätzliche Honorierung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist die Lemm Werbeagentur GmbH ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
    2. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck
    3. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 Prozent der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 Prozent, zwischen 1.000 kg und 2.000 kg auf 15 Prozent.
  7. Haftung
    1. Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet die Lemm Werbeagentur GmbH dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Lemm WerbeagenturGmbH wird den Auftraggeber auf von ihr erkannte rechtliche Bedenken gegen geplante Werbemaßnahmen hinweisen. Eine Verpflichtung der Lemm Werbeagentur GmbH hierzu besteht jedoch nicht; eine rechtliche Prüfung der Gestaltung oder der Inhalte von Werbemaßnahmen ist nicht Bestandteil unserer Angebote. Schadensersatzansprüche beim Unterlassen solcher Hinweise bestehen nicht.
    2. Soweit die Lemm Werbeagentur GmbH auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer bzw. deren Versäumnisse. Dies gilt insbesondere bei zugesagten Liefer-, Verteil- oder sonstigen Terminen, die von beauftragten Leistungserbringern eingehalten werden müssen. Ebenfalls besteht keine Haftung der Lemm Werbeagentur GmbH für Papierqualität, Farbe, und Beschaffenheit des durch den beauftragten Leistungserbringer verwendeten Papiers, das je nach Lieferant variieren und von der Lemm Werbeagentur GmbH nicht beeinflusst werden kann.
    3. Die Lemm Werbeagentur GmbH stellt dem Auftraggeber von allen Produktionen und Veröffentlichungen oder sonstigen drucktechnischen Gestaltungen vorab Korrekturabzüge oder Entwürfe zur Verfügung, die vom Kunden Korrektur gelesen und freigegeben werden müssen. Für danach gleichwohl verbleibende Fehler besteht keine Haftung der Lemm Werbeagentur GmbH. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Lemm Werbeagentur GmbH, stellt er die Lemm Werbeagentur GmbH von der Haftung frei.
    4. Es besteht kein Anspruch auf Haftung für Folgeschäden sowie für entgangene Gewinne. Haftung und Schadensersatzansprüche sind ausschließlich auf den Auftragswert der Honorare der Lemm Werbeagentur GmbH beschränkt.
  8. Verzug
    1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignisse, die der Lemm Werbeagentur GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen usw., auch bei beauftragten Leistungserbringern oder Unterauftragnehmern – hat die Lemm Werbeagentur GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen die Lemm Werbeagentur GmbH, Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
    2. Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung des Vertrages unmöglich machen, ist die Lemm Werbeagentur GmbH berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen.
  9. Gerichtsstand
    1. Der Gerichtsstand ist Euskirchen, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen-rechtlichen Sondervermögens ist.

Euskirchen, Januar 2018